Mitgliedsbeitrag


BVK IVZ

IVZ Mitgliedsantrag

Interessenverband hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften e.V. (IVZ)
und Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Jahresbeiträge IVZ e.V. Mitgliedschaft

Mitgliedschaften von GbR, OHG, KG, GmbH etc.: Um in den vollen Genuss der Mitgliedschaft zu gelangen, muss jede natürliche bzw. juristische Person, die auch den Agenturvertrag mit der Zurich unterhält, Mitglied des BVK und IVZ sein. Dies wirkt sich insbesondere beim Versicherungsschutz im ÖRAG-Handelsvertreter-Rechtsschutz und bei der Gewährung der satzungsgemäßen Rechtshilfe aus.


Wichtiger Hinweis:

Zu Gesamtbruttoeinnahmen eines Jahres gehören: Provisionen, Courtagen, Bonifikationen, Garantien, Zuschüsse und andere Entgelte und geldwerte Vorteile aus der Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Vereinsleistungen können erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrags erfolgen. Das Geschäftsjahr läuft vom 1.1. bis 31.12. Bei Eintritt nach dem 1.7. ist nur der hälftige Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende, bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit endet die Mitgliedschaft mit der dauernden Einstellung des Gewerbebetriebes (Gewerbeabmeldung als Nachweis beifügen). Die Einstufung in die Beitragsgruppen erfolgt durch Selbstauskunft des Mitgliedes, die im Falle eines Rechtsschutzfalles und/oder Rechtshilfeverfahrens überprüft werden kann und bei falscher Einstufung zur Versagung des Versicherungsschutzes und/oder der Rechtshilfe führt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der jeweils zuletzt genehmigten Verbandssatzung sowie Beitragsordnung niedergelegt.


Beitragsklasse 01 – 05 sowie 13 und 14

Jährl. Mitgliedsbeitrag inkl. BVK-Beitrag. Für Mehrpersonenagenturen / GmbH gilt der Beitrag für das 1. Mitglied. Für jedes weitere Mitglied bitte eine separate Zusatzmitgliedschaft (Beitragsklasse 06) abschließen. Zusätzl. zum Mitgliedsbeitrag ist ÖRAG-Handelsvertreter-RS obligatorisch!

Wählen Sie bitte den für Sie jeweils geltenden Beitragstarif aus. Sie werden dann zur Registierungsseite weitergeleitet.

ACHTUNG:

Der ÖRAG-Handelsvertreter-Rechtsschutz muss zwingend nach erfolgreicher Registrierung per PDF Antrag (Download pdf) ausgefüllt und unterschrieben per Mail (info@ivz-ev.de) beantragt werden. Erst dann kann die Anmeldung zur Mitgliedschaft freigeschalten werden, da wir einen Mitgliederbeschluss haben, dass wir alle Mitglieder zu Rahmenvertragskonditionen absichern müssen.

Beitragsklasse 01
Gesamtbruttoeinnahmen < 100.000 €
Jährl. Mitglieds­beitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
350,00 €
Beitragsklasse 02
Gesamtbruttoeinnahmen 100.001 – 300.000 €
Jährl. Mitglieds­beitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
450,00 €
Beitragsklasse 03
Gesamtbruttoeinnahmen 300.001 – 500.000 €
Jährl. Mitglieds­beitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
600,00 €
Beitragsklasse 04
Gesamtbruttoeinnahmen 500.001 - 750.000 €
Jährl. Mitgliedsbeitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
750,00 €
Beitragsklasse 11
Zusatz­mitglied­schaft
Jährl. Beitrag ohne RS für jedes weitere Mit­glied in Mehr­personen­agenturen / GmbH.
100,00 €
Beitragsklasse 09
HGB 84er in Agentur
Jährl. Beitrag inkl. BVK-Mitglied­schaft ohne RS. Die Hauptagentur ist zwingend anzugeben.
350,00 €
Beitragsklasse 10
HGB 84er in Agentur
Jährl. Beitrag ohne RS und BVK. Die Haupt­agentur ist zwingend anzugeben.
140,00 €
Beitragsklasse 05
Gesamtbruttoeinnahmen 750.001 - 1.000.000 € oder Titel GD
Jährl. Mitgliedsbeitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
900,00
Beitragsklasse 06
Gesamtbruttoeinnahmen > 1.000.000 € oder Titel RD
Jährl. Mitgliedsbeitrag inkl. BVK-Beitrag, zuzügl. 60 € Handelsvertreter-RS (wird von ÖRAG in Rechnung gestellt).
1.100,00

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